BSA liefert ausschließlich zu diesen Bedingungen. Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Mit der Entgegennahme der Lieferung erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Bedingungen für künftige
Lieferungen an.
II. Lieferung und Lieferzeit
Lieferungen erfolgen grundsätzlich zum vereinbarten Liefertermin. Bei Überschreitung des Liefertermins
ist der Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist zur
Lieferung gesetzt hat.
Bei Sonderanfertigungen ist der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen,
Betriebsstörungen und von BSA Corse GmbH, nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Zulieferer
verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
Keine Verpflichtung zur Lieferung besteht im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware. BSA Corse GmbH,
informiert in diesem Falle den Käufer unverzüglich nach Feststellung der Nichtverfügbarkeit.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind in jedem Fall
ausgeschlossen.
III. Versand
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit
der Absendung der Waren auf den Käufer über.
Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von BSA Corse GmbH, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr
des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Teillieferungen sind zulässig.
IV. Preise und Zahlungen
In Rechnung gestellt werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Die angegebenen Preise verstehen
sich in Euro ab Viernheim zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
Erstkunden werden nur gegen Vorauskasse beliefert. Bei Kunden, die mehr als 1 Jahr keinen Umsatz
generiert haben, behält sich BSA Corse GmbH das Zurücksetzen auf Vorauskasse vor.
Bei Vorgängen ab 10.000,00 € behält sich BSA Corse GmbH die Vereinbarung von abweichenden
Zahlungsbedingungen, in Form von Teilzahlung im Voraus, vor.
Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig.
Bei Abholung der Ware ist der Rechnungsbetrag sofort in bar, EC-Cash oder Kreditkarte zu zahlen.
Sonderanfertigungen werden ausschließlich gegen Vorkasse bestellt und geliefert.
Die Portokosten richten sich nach Gewicht und Größe und werden spätestens in der Auftragsbestätigung
aufgeführt.
Die Portokosten werden bei Rückgabe der Ware nicht erstattet.
Im Fall einer Warenrücknahme berechnet BSA Corse GmbH, 10% des Rechnungswarenwertes als
Wiedereinlagerungskosten für die notwendige Prüfung und lagermäßige Bearbeitung.
Für die Lieferungen im Ausland gelten die vereinbarten bzw. die auf den Angeboten oder spätestens auf
den Auftragsbestätigungen ausgewiesenen Frachtkosten.
Die Zollbestimmungen des jeweiligen Bestimmungsland sind zu akzeptieren.
Zurückbehaltungsrechte und die Aufrechnung des Käufers mit Forderungen gegen BSA Corse GmbH sind
ausgeschlossen, es sei denn, die geltend gemachten Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe fällig. Die
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
V. Widerrufs- und Rückgaberecht
Bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages ist der Käufer berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der bereits erhaltenen Ware
widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf ist zu richten an: BSA Corse
GmbH, Industrie Str. 30, 68519 Viernheim
Bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages ist der Käufer berechtigt, die erhaltene Ware innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware kann die Rückgabe
auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: BSA Corse GmbH, Industrie Str. 30, 68519
Viernheim
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Der Käufer ist zudem verpflichtet, Wertersatz zu
leisten, wenn die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgegeben wird.
Das Widerrufs- und Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei gebrauchten Waren oder Waren, die nach
Kundenspezifikation gesondert gefertigt wurden.
VI. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an allen Lieferungen wird bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer
bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist oder die Ware weiterverkauft wurde. Infolgedessen ist bis zur
Erfüllung sämtlicher BSA Corse GmbH, gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüchen die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der gelieferten Waren unzulässig.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Wird die von BSA gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer
hierdurch sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder an dem neuen Gegenstand
an uns ab.
Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus der Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen
nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Er tritt hiermit die für ihn aus der Veräußerung oder
aus einem sonstigen Rechtsgrunde hinsichtlich der von BSA Corse GmbH gelieferten oder aufgrund dieser
Bedingungen in sein Eigentum gelangten Waren entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit ihrer
Entstehung in voller Höhe sicherheitshalber mit dinglicher Wirkung mit allen Nebenrechten im voraus an
uns ab. Infolgedessen ist bis zur Erfüllung sämtlicher BSA Corse GmbH gegenüber dem Käufer zustehenden
Ansprüche die Verpfändung oder Abtretung von Forderungen, insbesondere an Finanzierungsinstitute, ohne
die schriftliche Zustimmung von BSA Corse GmbH unzulässig.
Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen BSA Corse GmbH gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Geschieht dies nicht, ist BSA
berechtigt, die Abtretung offen zu legen.
VII. Gewährleistung
Erkennbare Mängel sind unverzüglich und sofort nach Erhalt der Ware, BSA schriftlich anzuzeigen. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Gewährleistungsansprüche sind zunächst beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von
BSA. Bei Unmöglichkeit oder Erfolglosigkeit von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche können gegenüber BSA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
geltend gemacht werden.
Sämtliche Ersatz- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn von BSA gelieferte Ware bei
Motorsporteinsätzen jeglicher Art verwendet, anderweitig verändert oder Instand gesetzt werden bzw.
eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware vorgenommen wurden.
VIII. Einbau- und Montageanleitung
BSA wendet sich mit den angebotenen Produkten an Spezialisten aus dem Kraftfahrzeug- und
Motorsportbereich. Diese Produkte enthalten üblicherweise keine Einbau- oder Montageanleitung, da deren
Einbau oder Montage zur Vermeidung missbräuchlicher oder fehlerhafter Verwendung diese Produkte nur von
Fachleuten bzw. in Fachwerkstätten vorgenommen werden darf.
IX. Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr
Für Zulassungen zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind ausschließlich die zu dem jeweiligen
Produkt gehörende ABE bzw. das TÜV-Gutachten und die darin eventuell enthaltenen Auflagen maßgeblich.
Die für den Motorsport hergestellten und angebotenen Waren besitzen – sofern nicht ausdrücklich anderes
angegeben ist – keine Zulassung für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr.
X. Haftung aus anderen Rechtsgründen
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine
vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder Garantien betreffen oder Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Dies gilt auch für
Pflichtverletzungen durch unsere Erfüllungsgehilfen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für
alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist Weinheim.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und BSA gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei internationalen Kaufverträgen ist die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts
ausgeschlossen.