BSA liefert ausschließlich zu diesen Bedingungen. Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart
werden.
Mit der Entgegennahme der Lieferung erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Bedingungen für künftige Lieferungen an.
II. Lieferung und Lieferzeit
Lieferungen erfolgen grundsätzlich zum vereinbarten Liefertermin. Bei Überschreitung des
Liefertermins ist der Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er zuvor eine
angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat.
Bei Sonderanfertigungen ist der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen,
Betriebsstörungen und von BSA Corse GmbH, nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch
Zulieferer verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
Keine Verpflichtung zur Lieferung besteht im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware. BSA
Corse GmbH, informiert in diesem Falle den Käufer unverzüglich nach Feststellung der
Nichtverfügbarkeit.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind in
jedem Fall ausgeschlossen.
III. Versand
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht
spätestens mit der Absendung der Waren auf den Käufer über.
Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von BSA Corse GmbH, so lagert die Ware auf
Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Teillieferungen sind zulässig.
IV. Preise und Zahlungen
In Rechnung gestellt werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Die angegebenen Preise
verstehen sich in Euro ab Viernheim zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden
gesetzlichen Höhe.
Erstkunden werden nur gegen Vorauskasse beliefert. Bei Kunden, die mehr als 1 Jahr keinen
Umsatz generiert haben, behält sich BSA Corse GmbH das Zurücksetzen auf Vorauskasse vor.
Bei Vorgängen ab 10.000,00 € behält sich BSA Corse GmbH die Vereinbarung von abweichenden
Zahlungsbedingungen, in Form von Teilzahlung im Voraus, vor.
Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig.
Bei Abholung der Ware ist der Rechnungsbetrag sofort in bar, EC-Cash oder Kreditkarte zu
zahlen.
Sonderanfertigungen werden ausschließlich gegen Vorkasse bestellt und geliefert.
Die Portokosten richten sich nach Gewicht und Größe und werden spätestens in der
Auftragsbestätigung aufgeführt.
Die Portokosten werden bei Rückgabe der Ware nicht erstattet.
Im Fall einer Warenrücknahme berechnet BSA Corse GmbH, 10% des Rechnungswarenwertes als
Wiedereinlagerungskosten für die notwendige Prüfung und lagermäßige Bearbeitung.
Für die Lieferungen im Ausland gelten die vereinbarten bzw. die auf den Angeboten oder
spätestens auf den Auftragsbestätigungen ausgewiesenen Frachtkosten.
Die Zollbestimmungen des jeweiligen Bestimmungsland sind zu akzeptieren.
Zurückbehaltungsrechte und die Aufrechnung des Käufers mit Forderungen gegen BSA Corse GmbH
sind ausgeschlossen, es sei denn, die geltend gemachten Gegenforderungen sind unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe fällig.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
V. Widerrufs- und Rückgaberecht
Bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages ist der Käufer berechtigt, seine Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der
bereits erhaltenen Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Der
Widerruf ist zu richten an: BSA Corse GmbH, Industrie Str. 30, 68519 Viernheim
Bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages ist der Käufer berechtigt, die erhaltene Ware
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Nur bei nicht
paketversandfähiger Ware kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklärt
werden. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Die Rücksendung oder das
Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: BSA Corse GmbH, Industrie Str. 30, 68519 Viernheim
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Der Käufer ist zudem
verpflichtet, Wertersatz zu leisten, wenn die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben wird.
Das Widerrufs- und Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei gebrauchten Waren oder Waren, die
nach Kundenspezifikation gesondert gefertigt wurden.
VI. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an allen Lieferungen wird bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte
vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist oder die Ware weiterverkauft wurde.
Infolgedessen ist bis zur Erfüllung sämtlicher BSA Corse GmbH, gegenüber dem Käufer
zustehenden Ansprüchen die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Waren
unzulässig.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere
Saldoforderung.
Wird die von BSA gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt
der Käufer hierdurch sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder
an dem neuen Gegenstand an uns ab.
Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus der Bearbeitung oder Verarbeitung
entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Er tritt hiermit die für
ihn aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde hinsichtlich der von BSA Corse
GmbH gelieferten oder aufgrund dieser Bedingungen in sein Eigentum gelangten Waren
entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit ihrer Entstehung in voller Höhe
sicherheitshalber mit dinglicher Wirkung mit allen Nebenrechten im voraus an uns ab.
Infolgedessen ist bis zur Erfüllung sämtlicher BSA Corse GmbH gegenüber dem Käufer
zustehenden Ansprüche die Verpfändung oder Abtretung von Forderungen, insbesondere an
Finanzierungsinstitute, ohne die schriftliche Zustimmung von BSA Corse GmbH unzulässig.
Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen BSA Corse GmbH gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Geschieht dies
nicht, ist BSA berechtigt, die Abtretung offen zu legen.
VII. Gewährleistung
Erkennbare Mängel sind unverzüglich und sofort nach Erhalt der Ware, BSA schriftlich
anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Gewährleistungsansprüche sind zunächst beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
nach Wahl von BSA. Bei Unmöglichkeit oder Erfolglosigkeit von Nachbesserung oder
Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche können gegenüber BSA nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
Sämtliche Ersatz- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn von BSA gelieferte Ware bei
Motorsporteinsätzen jeglicher Art verwendet, anderweitig verändert oder Instand gesetzt
werden bzw. eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware vorgenommen wurden.
VIII. Einbau- und Montageanleitung
BSA wendet sich mit den angebotenen Produkten an Spezialisten aus dem Kraftfahrzeug- und
Motorsportbereich. Diese Produkte enthalten üblicherweise keine Einbau- oder
Montageanleitung, da deren Einbau oder Montage zur Vermeidung missbräuchlicher oder
fehlerhafter Verwendung diese Produkte nur von Fachleuten bzw. in Fachwerkstätten
vorgenommen werden darf.
IX. Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr
Für Zulassungen zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind ausschließlich die zu dem
jeweiligen Produkt gehörende ABE bzw. das TÜV-Gutachten und die darin eventuell enthaltenen
Auflagen maßgeblich. Die für den Motorsport hergestellten und angebotenen Waren besitzen –
sofern nicht ausdrücklich anderes angegeben ist – keine Zulassung für die Verwendung im
öffentlichen Straßenverkehr.
X. Haftung aus anderen Rechtsgründen
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese
keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz
berührt sind. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch unsere Erfüllungsgehilfen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen sowie ausschließlicher
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist
Weinheim.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und
BSA gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei internationalen Kaufverträgen ist die Anwendung des einheitlichen internationalen
Kaufrechts ausgeschlossen.